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Kooperation zum Wohl der Kinder

Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten zum Wohle des Kindes ist neben der pädagogischen Alltagsgestaltung einer der wichtigsten Aufgabenbereiche unserer pädagogischen Fachkräfte. Sie haben die Unterschiedlichkeit elterlicher Lebensentwürfe im Blick und begegnen Eltern mit Wertschätzung und Respekt.

Für Eltern gibt es vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten. Ob im pädagogischen Alltag, bei Kita- und Gemeindefesten, bei Renovierungen oder Kreativangeboten - Eltern sind bei uns willkommen und leisten wichtige Unterstützung. 

Darüber hinaus gibt es Gremien, in denen die Eltern sich organisieren, austauschen und mitreden:

In jeder unserer Kitas wählen die Eltern einen Elternbeirat. Dessen Mitglieder stehen den Eltern, den pädagogischen Fachkräften und der Kita-Leitung für Absprachen jeglicher Art zur Seite. Der Elternbeirat ist zu hören, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung von

  1. Grundsätzen über die Aufnahme von Kindern,
  2. Öffnungs- und Schließzeiten,
  3. Inhalten und Formen der Lebensalltagsgestaltung und insbesondere bei Einführung neuer pädagogischer Konzepte,
  4. baulichen Veränderungen und sonstigen die Ausstattung der Kindertagesstätte betreffenden Maßnahmen.

Im Zuge des Beschwerdemanagements stellt der Elternbeirat ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Kita-Team dar. 

Der Elternbeirat entsendet Vertreter*innen in den jeweiligen Kita-Ausschuss und in die Dekanats-Elternvertretung.

Der Kita-Ausschuss besteht aus Vertreter*innen der Eltern, des Kita-Teams (darunter die Leitung) und des Kirchenvorstands. 

Der Kita-Ausschuss berät alle die Kindertagesstätte betreffenden Angelegenheiten. Er hat den Auftrag, die Arbeit der Kindertagesstätte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Eltern zu fördern. Er kann Anträge stellen und Empfehlungen an den Träger aussprechen. Der Kita-Ausschuss soll insbesondere gehört werden

  1. bei der Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsentwicklung und Perspektiventwicklung, vor allem bei der Abänderung, Ausweitung oder Einschränkung der Konzeption,
  2. bei der Beratung von Grundsatzfragen der Bildung, Erziehung und Betreuung,
  3. bei der Aufstellung des Haushaltsplanes,
  4. bei der Einstellung von pädagogischem Personal,
  5. bei der Abänderung, Ausweitung oder Einschränkung der Konzeption,
  6. bei der Planung baulicher Maßnahmen und der Beschaffung von Inventar,
  7. bei der Festlegung der Kriterien für die Aufnahme der Kinder,
  8. bei der Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten,
  9. bei der Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Eltern.

In der Dekanats-Elternvertretung (DEV) nimmt jeweils ein*e Vertreter*in aus jedem Elternbeirat teil.  Die Dekanats-Elternvertretung ist ein Gremium, das die Elterninteressen in der Kooperation mit dem Trägervorstand vertritt. Die DEV hat formell ein Antragsrecht gegenüber dem Trägervorstand und der Geschäftsstelle. Die DEV versteht sich als die Stimme der 1000 Kinder in den angeschlossenen Gemeinden.